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Beteiligungen

... damit jedes Kind bekommt was es braucht,

legen wir großen Wert auf einen engen Kontakt zwischen Eltern und Erziehern.

Mit der individuellen Eingewöhnungsphase beginnt ein vertrauensvolles Miteinander. Eltern können sich in vielen Bereichen einbringen, mitdenken, mitplanen, mitmachen und mit ihren Fähigkeiten das Angebot für die Kinder erweitern, z. B. durch: 

  • Gemeinsame Spielenachmittage
  • Gemeinsames Frühstück in der Kita
  • Vater-Kind-Aktionen
  • Bastelaktivitäten
  • Ausflüge (auch am Wochenende)
  • Gemeinsame Gartenarbeit
  • Familiengottesdienste
  • Feste im Jahresverlauf
  • Großelternfest

Zusätzlich sind uns zur Verstärkung der Zusammenarbeit wichtig:

  • Elternsprechtage in der Kita
  • Themenorientierte Elternangebote
  • Hausbesuche
  • Hospitation der Eltern in der Kita
  • Tag der offenen Tür
  • Zusammenarbeit mit dem Förderverein

 

Die Meinung der Kinder ist uns wichtig (Partizipation)

Kinder sind als Ideen- und Beschwerdeführer aktiv mit einzubeziehen. Sie sollen im Alltag der Kindertageseinrichtung erleben, dass sie bei Unzufriedenheit auch über Ausdrucksformen wie Weinen, Zurückziehen, Aggressivität ernst und wahrgenommen werden. Die Fachkräfte übernehmen die Verantwortung dafür, Gelegenheiten sowie eine passende Atmosphäre zu schaffen, indem Kinder mögliche Beschwerden über das Verhalten der pädagogischen Fachkräfte äußern können.

Gelegenheiten sind:

- Morgenkreis
Dabei können die Kinder ihre Wünsche, Anliegen und Bedürfnisse einbringen.
Kinder oder Erzieherinnen moderieren diese Zusammenkünfte.

- Freispiel
Die Kinder können spontan Dinge äußern.

- Kinderkonferenz
Diese Art der Partizipation im Kindergarten bezieht sich auf die Planung von gemeinsamen Aktivitäten, wie z.B. Ausflügen oder die Umgestaltung eines Gruppenraumes. Ideen und Impulse der Kinder werden gehört, aufgenommen und gemeinsam diskutiert.

- Kindersprechstunde ( mit dem Erzieher/ der Erzieherin und oder Leitung)
Hierbei können in einem festgelegten Rahmen (Uhrzeit, Dauer und Teilnehmer) einzelne, wichtige Themen oder Probleme angesprochen werden und es wird ggf. gemeinsam nach einer Lösung gesucht.

Die Methodische Kreativität, Kinder dabei zu unterstützen, Beschwerden vorzubringen, ist besonders in der Arbeit mit Kindern gefordert, die aufgrund ihres Alters oder einer Beeinträchtigung ( noch ) nicht in der Lage sind, eine Beschwerde über etwas, dass ihnen widerfahren ist, zu äußern. Diese nonverbalen Äußerungen gilt es wahrzunehmen und darauf zu reagieren.

Die Herausforderung besteht darin Kinder nicht mehr als Gegenstand der pädagogischen Arbeit zu betrachten,  "an" denen gearbeitet wird, sondern als gleichwertige Menschen mit eigenen Rechten, denen man zutrauen kann und soll, diese auch wahr zu nehmen.

Partizipation im Kindergarten meint, dass eine Teilhabe der Kinder an verschiedenen Entscheidungen im Kindergartenalltag stattfindet. Ein wichtiges Erziehungsziel dabei ist, dass die Kinder lernen, ihre eigenen Ideen, Wünsche und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern.

Wichtigkeit der Beteiligung

Partizipation im Kindergarten ist durchaus wichtig, wenn sie im Rahmen bleibt.
Es gibt immer auch Entscheidungsfolgen, die Kinder gar nicht absehen können.

Durchaus sollte man die Kinder aber bei Entscheidungen, die sie selber tätigen können beteiligen. Dies garantiert bereits im Kindergarten die Erziehung zu selbstbewussten und kommunikativen Persönlichkeiten, die Argumente abwägen und ihre eigene Meinung vertreten können. Ein Erziehungsziel, dass für das spätere Leben äußerst wichtig ist und durchaus im Sinne einer demokratischen Erziehung wichtig ist.

Sicherung der Rechte von Kindern als Qualitätsmerkmal von Kindertageseinrichtungen

Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, sind Träger gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder - und Jugendliche - in der Fassung vom 22. September 2014 (BGB1. I S. 2975) dahingehend nachweispflichtig, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung durch die Anwendung geeigneter Verfahren der Beteiligung so wie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten gesichert sind. Zur Überprüfung dieser Voraussetzung haben Träger von Einrichtungen mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis eine pädagogische Konzeption vorzulegen, die Auskunft über Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung gibt.